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Das Wörterbuch Erwachsenenbildung bündelt das gegenwärtige Wissen über Erwachsenenbildung. Es enthält über 300 Stichworte zu den Themenfeldern Didaktik und Methodik, Forschung und Wissenschaft, Geschichte und Entwicklung, Lernen und Erfahrung, Organisation und Profession, Politik und Recht sowie Theorien und Konzepte. Alle Artikel wurden von ausgewiesenen Fachleuten nach dem neuesten Stand der Diskussion verfasst. Sie sind urheberrechtlich geschützt.
Um einen gesellschaftlich anerkannten Bildungsauftrag erfüllen zu können, bedürfen Weiterbildungseinrichtungen einer R. Die R. ist selbst gesetzlich geregelt (z.B. nach BGB, HGB). Sie bestimmt die gesetzlichen Rahmenbedingungen einer Einrichtung. Im juristischen Sinn gelten Einrichtungen jeglicher R. als Unternehmen. Der Unternehmensbegriff bezeichnet eine Rechtseinheit und wird in der zivilrechtlichen Gesellschaftslehre und in der Verwaltungsrechtswissenschaft seit den 1990er Jahren sowohl auf privatrechtliche als auch auf öffentlich-rechtliche Organisationen (auch: Verwaltungsträger) angewendet. Ein Unternehmen ist ein Betrieb oder eine Organisation mit mehreren Betrieben. Der Betrieb bezeichnet eine nach arbeitsteiligen Regeln planvoll organisierte Wirtschaftseinheit. In der WB ist in diesem Sinn auch von Einrichtungen die Rede. Während privatrechtliche Unternehmen mit der primären Absicht der Gewinnerzielung betrieben werden, steht beim Betrieb öffentlich-rechtlicher Unternehmen die Gemeinnützigkeit im Vordergrund.
Mit der R. werden die Rechte und Pflichten eines Unternehmens geregelt sowie gesetzliche Vorgaben und Anforderungen an die Errichtung, den Betrieb und die Liquidation des Unternehmens geltend gemacht. Zudem werden mit der R. Fragen hinsichtlich des Grundkapitals, der Geschäftsführung und der Rechenschaftslegung geregelt. Außerdem legt die R. fest, ob im Haftungsfall die jeweilige Organisation eine Rechtspersönlichkeit besitzt (z.B. privatrechtlich als AG, KGaA, GmbH, eG, e.V., Stiftung oder öffentlich-rechtlich als Körperschaft, Stiftung, rechtsfähige Anstalt) oder ob natürliche Personen im Sinne von Gesellschaftern für die Organisation einstehen. Schließlich bestimmt die R., ob Organisationen rechtsfähig sind oder nicht. Nicht rechtsfähige Organisationen sind im privatrechtlichen Bereich, z.B. OHG, KG, Verein und GbR, im öffentlich-rechtlichen Bereich die nicht rechtsfähige Anstalt, die Behörde bzw. der Regiebetrieb oder der Eigenbetrieb.
Die WB zeichnet sich sowohl durch eine Vielfalt als auch durch die Verschränkung von Rechts- und Unternehmensformen aus. So werden für Bildungsaufgaben, die sich aus weiterbildungsrechtlichen Regelungen des Bundes (BBiG, HRG, FernUSG, AFBG, SGB III) und den Weiterbildungsgesetzen der Länder ableiten, öffentlich-rechtliche Körperschaften als Rechts- und Unterhaltsträger eingesetzt. Dazu gehören Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Kommunen, Landkreise), Personalkörperschaften (z.B. Hochschulen, Kammern, Kirchen im Sinne des Art. 140 GG i.V.m. Art. 137 Abs. 5 WRV) und Verbandskörperschaften (z.B. kommunale Zweckverbände). Die Rechts- und Unterhaltsträger können wiederum nicht rechtsfähige Einrichtungen betreiben, wie z.B. die Kommune die Volkshochschule als Eigenbetrieb, oder aber als institutioneller Steuerungskontext für rechtsfähige, öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Träger und Einrichtungen fungieren, wie z.B. die Stadt für den eingetragenen Verein (e.V.) der Volkshochschule; die Gewerkschaft für ihr Bildungswerk e.V., die Kirche für ihr Bildungszentrum als Stiftung usw. Die jeweilige Konstellation von R. bei Trägern und Einrichtungen bestimmt zugleich deren wechselseitiges organisatorisches und haushaltsrechtliches Abhängigkeits- und Autonomieverhältnis.
Faulstich, P./Haberzeth, E.: Recht und Politik. Bielefeld 2007
Prümm, P.: Rechtsformen und Unternehmensformen für die Erfüllung öffentlicher Aufgaben, Studienbrief 2-020-0502. Hochschulverbund Distance Learning mit Sitz an der FH Brandenburg. 2. Aufl. 2006
Wörterbuch Erwachsenenbildung
hg. v. Rolf Arnold, Sigrid Nolda, Ekkehard Nuissl
2. Aufl. 2010, 334 S., 29,90 €
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Quelle: Online-Wörterbuch Erwachsenenbildung. Basierend auf: Wörterbuch Erwachsenenbildung. Hg. v. Rolf Arnold, Sigrid Nolda, Ekkehard Nuissl. 2., überarb. Aufl., Verlag Julius Klinkhardt / UTB. ISBN 978-3-8252-8425-1. © 2010 Julius Klinkhardt
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